Fassung v. 06/2017

  1. Geltung und Umfang
    Das Zentrum für Angewandte Psychotraumatologie Wien (im Folgenden ZAP Wien) ist ein Seminaranbieter für traumaspezifische Fort- und Weiterbildungen in Seminarreihen und Einzelseminaren sowie Selbsterfahrung und Supervision. Alle Angebote und Dienstleistungen von ZAP Wien kommen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen sich die Kunden bei Auftragserteilung einverstanden erklären, zustande. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider VertragspartnerInnen sowie eventueller KooperationspartnerInnen von ZAP Wien.
  2. Angebote – Anmeldung – Aufträge – Abmeldung
    Die Preise aller Angebote von ZAP Wien sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Nach schriftlicher (Brief, Anmeldetalon, Fax-, E-Mail-, Online-) Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Kostenfreie Abmeldungen von Veranstaltungen seitens der Kunden sind nur rechtsgültig, wenn sie schriftlich erfolgen (Fax, E-Mail, Brief) und von ZAP Wien im Sinne der Stornoregelungen schriftlich bestätigt wurden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben (z.B.: Name, Adresse, E-Mail Adresse, …) der TeilnehmerInnen entstehen.
  3. Zulassungsbedingungen, Teilnahmevoraussetzungen
    Die Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmebedingungen sind bei den jeweiligen Seminaren/Seminarreihen genannt. Die sich anmeldenden TeilnehmerInnen sind selbst verantwortlich bzgl. dieser Voraussetzungen und es obliegt den TeilnehmerInnen, die entsprechenden Nachweise längstens bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung von sich aus an ZAP Wien nachweislich zu übermitteln. Bei nicht gegebener Teilnahmeberechtigung oder Falschangabe ist ZAP-Wien befugt, den betreffenden TeilnehmerInnen die (weitere) Teilnahme zu untersagen bzw. von der Ausstellung einer einschlägigen Teilnahmebestätigung abzusehen, ohne dass sich hieraus Ansprüche auf Rückerstattung von Teilnahmekosten ergeben.
    Wenn einzelne Seminare weitergehende spezielle Zulassungs- und Teilnahmevoraussetzungen haben, wird auf diese gesondert hingewiesen und sind diese integraler Bestandteil der jeweiligen Seminaranmeldung. ZAP Wien ist – auch ohne Angabe von Gründen – berechtigt, TeilnehmerInnen für Seminare nicht zuzulassen bzw. auszuschließen, ohne, dass sich hieraus seitens dieser TeilnehmerInnen Rechtsansprüche ergeben.
  4. Preisgestaltung
    Unsere Seminar- und Veranstaltungspreise werden nach individuell getroffenen Vereinbarungen verrechnet. Da die Kalkulation darüber hinaus von Reise- und Aufenthaltsspesen und Seminarkombinationen abhängt, ist kein Rückschluss z.B. von der Anzahl von Seminareinheiten oder TeilnehmerInnen auf den Seminarpreis möglich. Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorhergehenden Preise ihre Gültigkeit. Verbindlich ist der auf der Anmeldebestätigung angegebene Preis. Spezielle Regelungen (z.B. Wiederholer) werden bei der Anmeldung gesondert vereinbart.
  5. Zahlungsbedingungen
    Seminargebühren sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.A. und eine Bearbeitungsgebühr/Mahnspesen bzw. gegebenenfalls die Kosten rechtlichen Einschreitens.
  6. Stornobedingungen
    ZAP Wien bringt aufgrund seiner langfristigen Termin-, Raum- und Trainerdisposition folgende Stornoregelung zur Anwendung: bei Stornierung ab Vertragsabschluß bis 6 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Gebühren an, bei Stornierung zwischen 6 und 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 40 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Ab 20 Tage vor dem Seminar fallen die vollen Seminarkosten an. Stornierungen müssen schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail erfolgen und von ZAP Wien als erhalten bestätigt sein (siehe Abmeldung)). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist der Zeitpunkt des Einlangens bei ZAP Wien.
    Die verbindliche Anmeldung einer Ersatzperson (nur nach Rücksprache mit und Zustimmung von ZAP Wien und nur Ersatzpersonen, die die jeweiligen Teilnahmevoraussetzugen erfüllen), die statt eines/r gemeldeten Teilnehmers/in teilnimmt, ist möglich. In diesem Fall wird für den/die ausgefallene/n TeilnehmerIn lediglich die Bearbeitungsgebühr von 40.-€ in Rechnung gestellt. Die unvorhergesehene zeitlich reduzierte Teilnahme hat keinen Einfluss auf die Teilnahmegebühr (keine Reduktion).
  7. Veranstaltungsabsage von Seiten ZAP Wien
    Trotz sorgfältiger Disposition behält es sich ZAP Wien vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen, bzw. wegen Ausfall eines/r Trainers/in durch Krankheit oder Unfall abzusagen oder einen/eine Ersatztrainer/in oder eine Terminverschiebung anzubieten. Ein TrainerInnenwechsel oder Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder kostenloser Stornierung. Fällt eine Seminarveranstaltung vollständig aus, so werden bereits entrichtete Seminarkosten zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Ersatz von Fahrtkosten, Verdienstentgang, Unterbringungskosten usw. ergeben sich daraus nicht. Im Falle einer Terminverschiebung werden TeilnehmerInnen, die am Ersatztermin nicht teilnehmen können, die gesamten Seminargebühren rückerstattet bzw. auf Wunsch in eine Gutschrift umgewandelt.
  8. Haftung und Schadenersatz / Selbstfürsorge
    ZAP Wien haftet nicht für Schäden, die den SeminarteilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Dies gilt auch für die Haftung der MitarbeiterInnen und der KooperationspartnerInnen.
    Die TeilnehmerInnen sind aufgrund der klaren Teilnahmevoraussetzungen für ausreichende psychische und körperliche Stabilität selbst verantwortlich. Die Bereitschaft, an Selbsterfahrungsübungen und die Fähigkeit, die eigenen Grenzen zu kennen und zu wahren, werden vorausgesetzt.
  9. Teilnahmebestätigung
    Jede/r TeilnehmerIn erhält eine Teilnahmebestätigung über den Besuch der Veranstaltung, wenn der/die TeilnehmerIn mindestens 80% der betreffenden Veranstaltung besucht hat. Bei Teilnahme unter 80% der Zeit wird keine Teilnahmebestätigung ausgegeben. Die Teilnahme an den Praktika ist jedenfalls verpflichtend.
  10. Urheberrecht
    Die VeranstaltungsteilnehmerInnen erhalten seminarbegleitende Materialien. Diese dürfen ohne schriftliches Einverständnis des Urhebers für eigene Unterrichts- und Vortragstätigkeit weder nachgedruckt noch in sonstiger Weise vervielfältigt, nachgeahmt oder bearbeitet werden. Bei Verwendung als Therapie- und Behandlungsmaterial muss die Quelle erkennbar sein. Tonband- und Videoaufzeichnungen sind während der Seminare nicht zugelassen. Für den Fall des Verstoßes behält sich ZAP Wien rechtliche Schritte vor.
  11. Haftungsausschluss und Datensicherheit im Internet
    Die Webseite von ZAP Wien dient der Informationsvermittlung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen. Die Webseite wurde nach bestem Wissen erarbeitet, doch wird keine Garantie dafür übernommen, dass die vermittelten Informationen fehlerfrei und vollständig sind. ZAP Wien haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden und für deren Folgeschäden, welche als Folge des Gebrauchs von Informationen und Material aus den Webseiten von ZAP Wien oder durch den Zugriff auf Links anderer Webseiten entstehen.
    Die auf verlinkten Internetseiten enthalten Informationen sind von Organisationen und natürlichen oder juristischen Personen, die von ZAP Wien rechtlich unabhängig sind, geschaffen, veröffentlicht, unterhalten oder anderweitig zur Verfügung gestellt. ZAP Wien ist weder für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich und erklären, dass diese Inhalte nicht mit der Meinung von ZAP Wien konform gehen müssen.
    Weiters übernimmt ZAP Wien keine Garantie, dass Informationen, Software oder ähnliches Material, welche über unsere Webseiten zugänglich sind, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.
  12. Newsletter
    Wenn ZAP Wien Newsletter anbietet, wird Ihnen gemäß den Bedingungen für die Zusendung elektronischer Informationen des § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz 2003) entsprechend Gelegenheit gegeben, diese Zusendungen aktiv abzulehnen.
  13. Regelung mit anderen Seminaranbietern
    Sollte im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen ZAP Wien und seinen Kunden ein weiteres Unternehmen oder ein/e weiterer KooperationspartnerIn eingebunden werden, so ist dies aus der Beschreibung der Veranstaltung ersichtlich.
  14. Auslegungsregeln
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Vertragsinhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages miteinander in Widerspruch stehen, so geht die speziellere Bestimmung der Allgemeinen vor.
  15. Datenschutz
    Der Datenschutz hat bei ZAP Wien einen hohen Stellenwert und Personendaten werden absolut vertraulich behandelt. Erhalten wir von Ihnen Daten werden diese nur für die von Ihnen gewünschten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben (Ausnahme: eine weitere, im Rahmen des Vertrages eingebundene KooperationspartnerIn). Die VertragspartnerInnen und die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und Buchhaltung, ebenso wie für weitere Informationszusendung auf Widerruf gespeichert werden.
    Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragsparteien auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. ZAP Wien und seine KooperationspartnerInnen werden bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit den Vertragspartnern bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
  16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen UnternehmerInnen/Unternehmen zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für die Vertragsbeziehung zu Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Erfüllungsort ist Wien als berufliche Hauptniederlassung von ZAP Wien.
    Es gilt die örtliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien als vereinbart.